Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Wir liefern nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, welche der Käufer mit seiner Auftragserteilung ein für allemal anerkennt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers sind ungültig und zwar auch dann, wenn sie der Käufer seiner Bestellung zugrunde legt und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen.
- Unsere Angebote sind bezüglich, Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend.
- Bei Zuschnitten ist eine Unter- bzw. Überlieferung von 10% zu akzeptieren. Bei Lieferung von Teilen nach Muster, Zeichnung oder Vorschriften, die besonders angefertigt werden müssen, behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten und bestätigten Menge vor. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Festlegungen der DIN 267 ergänzend die nach DIN 7168 Gütegrad „Mittel“.
- Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, binden uns nur, wenn und insoweit wir sie schriftlich bestätigen.
- Bei Lieferungen in das Ausland gelten die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer in Paris.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für eigentumsrechtliche Unbedenklichkeit und Freiheit (Patente; Musterschutz, u.a.m.) der in Auftrag gegebenen Produkte, Muster, Skizzen, Modelle, u.a.m.. Wir lehnen Forderungen dieser Art an uns grundsätzlich ab.
- Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die gesondert in Rechnung gestellt wird.
- Bei der Lieferung von inländischen Waren mit eingetragenem Warenzeichen sind die zur Lieferzeit gültigen Preise maßgebend. Haben sich diese gegenüber den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise erhöht, so kann der Käufer von dem Vertrag insoweit zurücktreten, als der Vertrag die von der Preiserhöhung betroffenen Waren zum Gegenstand hat. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und ist nur wirksam, wenn sie binnen einer Woche nachdem wir dem Käufer die Preiserhöhung schriftlich angezeigt haben bei uns eingeht.
- Verteuerungen bei Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben, die nach Auftragsbestätigung eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Änderung der Währung oder der Wechselparitäten in der Zeit zwischen Abschluß des Vertrages und der Lieferung bzw. Teillieferung haben wir das Recht von demselben zurückzutreten. Ebenso sind wir berechtigt, Währungsverluste unserer Kunden zu belasten, wenn Zahlungen erst nach dem vereinbarten Zahlungsziel unserem Konto gutgeschrieben werden.
Die auch für die Berechnung maßgebende Feststellung von Maßen und Gewichten erfolgt bei der Verladung von uns oder von unseren Beauftragten, es sei denn, daß der Käufer auf seine Kosten eine bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation verlangt.
IV. Lieferzeit
- Wir sind jederzeit bemüht so rasch wie möglich zu liefern, können uns aber an eine feste Lieferzeit nicht binden. In der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfristen gelten vorbehaltlich, richtiger und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung und Zahlung (vgl. Ziffer XI dieser Bedingungen) als besonderes Geschäft.
- Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behörtliche Verfügungen und alle Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung oder den Versand der Ware verringern oder verhindern, befreien uns für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Unter den genannten Voraussetzungen sind wir auch berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Käufer hieraus irgendwelche Rechte herleiten kann.
- Nimmt der Käufer die gekaufte Ware ganz oder teilweise innerhalb der vereinbarten Lieferfristen nicht ab, so können wir von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, ohne daß es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug geraten ist.
- Alle Waren reisen, sobald sie unser Werk oder Auslieferungslager verlassen haben, auf Gefahr des Käufers und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
- Die Wahl der Versandart und des Versandweges treffen wir. Wird auf Verlangen des Käufers eine bestimmte Versandart und / oder ein bestimmter Versandweg gewählt, so hat der Käufer die dadurch gegenüber der billigsten Versandmöglichkeit erstehenden Mehrkosten auch dann zu tragen, wenn wir uns zu frachtfreier Lieferung verpflichten haben.
- Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos unser Eigentum. Dieser Vorbehalt erfaßt auch - gegebenenfalls bezogen auf einen Miteigentumsanteil gemäß §§ 947, 948, 950 BGB - durch Verarbeitung, Vermischung oder Umbiildung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse, welche der Käufer für uns verwahrt. Mit der Annahme unserer Waren tritt der Käufer bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen seine Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab, soweit diese Forderungen aus der Veräußerung von Waren erwachsen, auf die sich unser Eigentum bzw. unser Miteigentum erstreckt.
- Solange der Käufer in der Lage ist seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, außergewöhnliche Verfügungen, insbesondere Verpfändungen, Sicherheitsübereignung und -abtretungen sind unzulässig. Zugriff Dritter auf die uns gehörenden Waren und zustehenden Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich anzuzeigen.
- Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind diese hiermit bereits zugunsten des Käufers freigegeben.
Die von uns gelieferten Waren sind zu ausschließlichen Verarbeitung im eigenen Betrieb des Käufers im Inland bestand.
VIII. Warenzeichen
Bei der Lieferung von Waren mit eingetragenem Warenzeichen darf der Käufer das Warenzeichen in Verbindung mit den aus der gelieferten Ware hergestellten Produkten nur benutzen, wenn der Inhaber des Warenzeichens einer solchen Benutzung ausdrücklich vorher schriftlich zustimmt. Dies gilt für alle Verarbeitungsstufen.
IX. Mängel
- Mängelrügen berücksichtigen wir nur, wenn sie spätestens eine Woche nach Eintreffen der Ware an dem von dem Käufer vorgeschriebenen Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung der genannten Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens eine Monat nach Eintreffen der Ware zu rügen.
- Bei Mängeln der von uns gelieferten Waren sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt.Nur wenn wir zu einer derartigen Ersatzlieferung nicht in der Lage sind, können wir einen Preisnachlaß gewähren oder vom Vertrag zurücktreten.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art und zwar gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, kann der Käufer wegen der Lieferung einer mangelhaften Ware nicht geltend machen, die Vorschrift des § 276 Absatz 2 BGB bleibt unberührt. Sollten wir gleichwohl aus irgendeinem Rechtsgrund zum Schadenersatz verpflichtet sein, so soll als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die mangelhafte Ware entfallende Kaufpreis gelten.
- Mangels ausdrücklicher schriftlicher Zusage haften wir nicht für die Tauglichkeit der von uns gelieferten Ware für bestimmte Zwecke.
- Bei der Lieferung von ausdrücklich im Vertrag als Typenware bezeichneten Produkten mit eingetragenem oder nicht eingetragenem Warenzeichen können wir Mängelrügen nur berücksichtigen, wenn sie spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware an dem vom Käufer vorgeschriebenen Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden. Bei Mängeln derartiger Waren kann der Käufer lediglich vom Vertrag zurücktreten.
- Jegliche Mängel- und Schadenersatzansprüche und zwar gleichgültig aus welchem Rechtsgrund verjähren spätestens einen Monat nachdem wir die Mängelrüge des Käufers schriftlich zurückgewiesen haben.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir eine andere als die vertragsgemäße Ware liefern.
Unsere anwendungstechnischen Auskünfte und Beratungen in Worf und Schrift erfolgen nach bestem Wissen, sind aber - auch in bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - unverbindlich und befreien unsere Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Waren auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Betracht kommen, so leisten wir Schadenersatz nur in gleichem Umfang wie bei Sachmängeln (vg. Ziffer IX dieser Bedingungen).
XI. Zahlung
- Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung in bar oder durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten fällig.
- Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an.
- Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Die Höchstlaufzeit von Wechseln beträgt 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskount- und Wechselspesen hat der Käufer zu tragen.
- Gerät der Käufer mit seinen Zahlungspflichten in Rückstand, so hat er unsere jeweils fälligen Forderungen zu verzinsen und zwar in Höhe von 2% über dem Diskountsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 6%. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden behalten wir uns ausdrücklich vor
- Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Käufer die vorstehenden Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn uns nach Vertragabschluß Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Unter den vorstehenden Voraussetzungen sind wir weiter berechtigt noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung des Kaufpreises oder von besonderen Sicherheitsleistungen unabhängig zu machen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist hierzu vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem können wir die Weiterveräußerung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Käufers verlangen sowie die Einziehungsermächtigung gemäß VI2 dieser Bedingungen widerrrufen.
- Erfüllunqsort für unsere Lieferung ist die jeweilige Versandstätte. Erfüllungsort für die Zahlung ist Kamp-Lintfort.
- Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der DUELPLAST GmbH oder nach Wahl der DUELPLAST GmbH der allgemeine Gerichtsstand des Vertragspartners. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Scheck- und Wechselverfahren.
- Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei deutsches Recht anzuwenden ist.